Bei einem Rechtsfall tauchen oft viele Fragen auf. Hier sind die am häufigsten gestellten:
Sofern ein gerichtliches Verfahren dem Anwaltszwang unterliegt, bedarf es zwangsläufig der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei.
Unabhängig davon empfiehlt es sich jedoch immer, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um gewährleisten zu können, dass alle rechtlichen Möglichkeiten beleuchtet und ausgeschöpft werden. Grundsätzlich gilt hierbei: Je früher die Mandatierung erfolgt, umso besser.
Nein. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hollfelder & Kollegen in Immenstadt im Allgäu arbeitet bundesweit. Durch die fortschreitende Digitalisierung ist eine überregionale Mandatsbearbeitung unproblematisch möglich.
Ja. Ein Anwaltswechsel ist prinzipiell immer möglich. Hierzu bedarf es jedoch zunächst der Beendigung des bestehenden Mandats bevor Sie die Kanzlei Hollfelder & Kollegen beauftragen können.
Generell gilt: Umso mehr Unterlagen Sie mitbringen, umso besser kann sich der Rechtsanwalt einen Überblick über Ihr Anliegen und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte verschaffen.
Damit sich die Kanzlei Hollfelder & Kollegen bestmöglich mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen kann, ist es ratsam, alle die Angelegenheit betreffenden Unterlagen mitzubringen. Hiervon umfasst sind beispielsweise Verträge, Schriftwechsel, Notizen etc.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte die Versicherungspolice Ihrer Versicherung, in jedem Falle jedoch die Versicherungsnummer des zuständigen Versicherers mit.
Nein, Sie sind im Regelfall frei in Ihrer Anwaltswahl. Hinter der Empfehlung der Versicherungen stehen meist wirtschaftliche Aspekte, keine Qualitätsaspekte.
Die Kostenübernahme hängt davon ab, ob die Rechtsangelegenheit, wegen der Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, vom Versicherungsschutz gedeckt ist.
Die von der Versicherung umfassten Leistungen, ergeben sich aus der Versicherungspolice/den Versicherungsbedingungen Ihres Rechtschutzversicherers.
Nein. Auch wenn das Gerücht verbreitet ist, eine Erstberatung sei immer kostenlos, besteht kein Anspruch darauf, dass ein Rechtsanwalt sich ohne Vergütung mit Ihrer Rechtsangelegenheit befasst. Auch im Rahmen einer Erstberatung profitieren Sie von dem Fachwissen und der Praxiserfahrung des Rechtsanwalts. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie bereits für die erste Kontaktaufnahme zur Kanzlei Hollfelder & Kollegen eine Kostenrechnung erhalten. Bevor Kosten entstehen wird zunächst geklärt, um was für eine Angelegenheit es sich handelt, und ob die Kanzlei Hollfelder & Kollegen das entsprechende Rechtsgebiet bearbeitet.
Das Gesetz sieht für Verbraucher Kosten für die Beratung in Höhe von maximal 250,00 € netto, für ein Erstberatungsgespräch in Höhe von 190,00 € netto vor. Bei Unternehmern und juristischen Personen besteht keine gesetzliche Vorgabe.
Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein gegebenenfalls zum Erstberatungstermin in der Kanzlei Hollfelder & Kollegen mit.
Zunächst nehmen Sie telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post Kontakt zur Kanzlei Hollfelder & Kollegen in Immenstadt im Allgäu auf. Sollten in Ihrer Angelegenheiten Fristen laufen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch und setzen Sie uns hierüber in Kenntnis. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme genau an, um welche Angelegenheit es sich handelt und fügen Sie aussagekräftige Unterlagen bei.
Zur Vorbereitung für den Erstberatungstermin in der Kanzlei Hollfelder & Kollegen in Immenstadt erstellen Sie bitte eine Sammlung aller für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit relevanten Unterlagen. Von Bedeutung sind hierfür insbesondere: Verträge, Schriftverkehr mit der Gegenseite oder Dritten, an Sie zugestellte Schriftsätze oder Mahnbescheide, samt Original-Briefumschlag. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, suchen Sie bitte Ihren Versicherungsschein, jedenfalls aber Ihre Versicherungsnummer und den Versicherungsträger heraus.
Im Rahmen des Erstgesprächs in der Kanzlei Hollfelder & Kollegen werden zunächst Ihre persönlichen Daten aufgenommen, die zum Anlegen der Fallakte benötigt werden.
Sie erhalten ferner unsere Hinweise zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz.
Im Anschluss erfolgt das Erstberatungsgespräch. Hierbei schildern Sie dem Anwalt Ihr Anliegen. Der Fokus liegt in diesem Beratungsgespräch darin, Ihnen eine Grundlage für die weitere Vorgehensweise zu verschaffen und Sie allgemein über die Rechtslage zu informieren.
Sofern sich im Rahmen des Erstberatungsgespräch ergibt, dass eine weitere Tätigkeit nötig ist, wird ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Kanzlei Hollfelder & Kollegen geschlossen. Sie bevollmächtigen diese, in diesem Zuge für Sie tätig zu werden und erhalten die Hinweise zu den Anwaltsgebühren.
Sofern nicht bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, wird die Kanzlei Hollfelder & Kollegen in der Regel zunächst außergerichtlich für Sie tätig und übernimmt von nun an die Korrespondenz mit der Gegenseite.
Sollte außergerichtlich keine Einigung zu erzielen sein, schließt sich die Vertretung durch die Kanzlei Hollfelder & Kollegen im gerichtlichen Verfahren an.
Der anwaltliche Vertreter der Kanzlei Hollfelder & Kollegen wird sich gegenüber dem Gericht als Ihr Anwalt bestellen und sodann den Schriftverkehr für Sie führen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wird Sie die Kanzlei Hollfelder & Kollegen auch hierbei vertreten. Das gerichtliche Verfahren endet mit einem Vergleich oder einer Entscheidung des Gerichts. Eine gerichtliche Entscheidung kann gegebenenfalls in weiteren Instanzen überprüft werden.
Ansprüche aus dem Verfahren können sodann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Hierbei steht Ihnen die Vollstreckungsabteilung der Kanzlei Hollfelder & Kollegen zur Verfügung.
GUSTAV RADBRUCH
Unser Ziel bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen ist es, Ihnen interdisziplinäre und ganzheitliche Lösungen anzubieten. Bei der Kanzlei Hollfelder & Kollegen haben unsere Anwälte jeweils spezifische Tätigkeitsschwerpunkte, um Ihnen bei Ihren individuellen Anliegen zu helfen. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über unsere Expertise zu verschaffen und von uns beraten zu lassen.
Zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren! Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihnen bei Ihrem Anliegen zu helfen.
Bräuhausstraße 1, 87509 Immenstadt
Telefon: +49 (0)8323 / 60 11
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